Rechtsprechung
LG Bonn, 24.08.1990 - 34 Qs 168/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 30.07.1990 - 34 Qs 168/90
- LG Bonn, 24.08.1990 - 34 Qs 168/90
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Bemessung …
Demgegenüber nahm das Landgericht Nürnberg-Fürth im Beschluss vom 20.10.1989 (Az. 3 Qs 244/89, zitiert nach Juris) bereits zu diesem Zeitpunkt eine Wertgrenze von 2.000,00 DM als maßgebend an, was unter Berücksichtigung des allgemeinen Fortschreitens der Material- und Lohnkosten im Reparaturwesen in einem Beschluss des Landgerichts Bonn (Az. 34 Qs 168/90, zitiert nach Juris) unter dem 24.08.1990 mit einem Schadensbetrag von 2.000,00 DM Bestätigung fand (so auch LG Flensburg, Beschluss vom 31.05.1991, Az. II Qs 84/91, zitiert nach Juris).
Rechtsprechung
LG Bonn, 30.07.1990 - 34 Qs 168/90 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3
Verfahrensgang
- LG Bonn, 30.07.1990 - 34 Qs 168/90
- LG Bonn, 24.08.1990 - 34 Qs 168/90